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...alles rund ums E-Book

Gebrauchte E-Books verkaufen ist verboten

 

Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil den Verkauf von „gebrauchten eBooks“ als nicht rechtmäßig erkannt und verboten. Es gab somit der Klage der Buchhandelsbranche recht, welche wegen einem Verstoß gegen das Urheberrecht, geklagt hatte.

Wer ein eBook fertig gelesen hat, darf dies nicht wie bei einem gedruckten Buch, einfach an jemand anderen verkaufen. E-Books können keine „üblichen“ Gebrauchsspuren vorweisen, was für den Weiterverkauf als gebrauchter Gegenstand wohl notwendig wäre.

Verbraucherschützer haben gegen das Urteil Berufung angekündigt.